Verwaltungsgericht gibt AfD recht: AfD-Landtagsfraktion wird am 28. Oktober auf Schloss Hambach tagen!

Das Verwaltungsgericht stellt mit dem heutigen Beschluss (AZ.: 3 L 899 / 16.NW) fest, dass die AfD-Fraktion ein Organteil des rheinland-pfälzischen Landesparlaments ist. „Die Antragstellerin (AfD-Fraktion) hat einen Rechtsanspruch auf Überlassung des Hambacher Schlosses zur Durchführung ihrer geplanten Fraktionsveranstaltung aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz (Art. 3 Grundgesetz – GG – i. V. m. der Selbstbindung der Verwaltung)“, so die Begründung des Gerichts.

Die AfD-Fraktion plant seit Juni 2016 für den 28.10.2016 eine Veranstaltung auf dem Hambacher Schloss. Die für die Anmietung zuständige Hambacher Schloss Betriebs-GmbH verweigerte der Fraktion im ersten Schritt die Anmietung aus politischen Gründen. Im nächsten Schritt forderte sie eine „Lex-AfD“, das sind diverse Zusatzvereinbarungen, die keinem anderen Mieter auferlegt werden und unerfüllbar sind. Im Schritt drei brach die Betriebs-GmbH die Gespräche ab. Die AfD-Fraktion leitete daraufhin den Rechtsweg ein.

Am 28.10. wird die AfD-Fraktion über „100 Tage AfD-Fraktion“ informieren, interessierte Bürger sind herzlich eingeladen. Dr. Frauke Petry und Uwe Junge werden zu den Gästen unserer Landtagsfraktion sprechen!

Über Uhrzeit und Anmeldeverfahren wird die Landtagsfraktion noch informieren!

Der Landesvorstand